Merkel RX.Helix
Nachdem Blaser mit der R8 vorgelegt hat, bringt jetzt auch Merkel einen neuen Geradezugrepetierer auf den Markt, die RX.Helix.
Hier ist ein Video, auf dem die RX.Helix in Aktion zu sehen ist:
Interessant finde ich, dass es sich um ein geschlossenes System handelt, beim Repetieren hinten also nichts herauskommt. Der Repetiervorgang bei der RX.Helix findet mit einer Übersetzung statt, so dass der Repetierweg um die Hälfte verkürzt ist.Wie auf dem Video zu sehen ist, kann man damit wirklich sehr schnell nachladen.
Einerseits eine interessante Idee mit der Übersetzung, andererseits ist es doch eigentlich Unsinn, dass man heutzutage überhaupt noch von Hand repetiert, wenn man schnell schiessen will. Ich halte da eine Selbstladebüchse für sinnvoller, auch wenn diese immer noch nicht überall gern gesehen wird. Der Vorteil des Repetierers liegt lediglich in der höheren Magazinkapazität, da diese bei SLBs gesetzlich auf 2 beschränkt ist. Wenn dieses – in meinen Augen unsinnige – Verbot nicht bestünde, gäbe es überhaupt keinen Grund auf der Drückjagd einen Repetierer einzusetzen, da eine SLB immer schneller sein wird. Und auf der Ansitzjagd oder Pirsch muss ich ohnehin selten einen schnellen zweiten Schuss anbringen, da reicht mir auch ein herkömmlicher Repetierer. Und wenn doch ist eine SLB dafür mit passendem Glas im Übrigen auch nicht ungeeignet.
Insofern gilt für mich bei der der RX.Helix (wie auch schon bei der Semprio von Krieghoff) schon aus theoretischer Sicht, ohne sie je in der Hand gehabt zu haben: innovatives und technisch interessantes Prinzip, jedoch ohne praxisrelevante Vorteile.
Sauer ruft Selbstladebüchse S303 zurück
Die Probleme mit der Sauer S303 hören nicht auf. Die Sauer Jagdwaffen GmbH gibt auf ihrer Internetseite bekannt, dass bei 1.454 Sauer Selbstladebüchsen des Models S303 die Schlagbolzen ausgetauscht werden müssen.
Betroffen sind nur Schlagbolzen, die seit Mai 2009 verbaut worden sind. Der Austausch des Schlagbolzens ist kostenlos und kann beim Büchsenmacher vor Ort vorgenommen werden. Nähere Informationen zur Rückrufaktion finden sich hier.
pro legal – Interessengemeinschaft für Waffenbesitz
Eine neue Lobbyorganisation „pro legal – Interessengemeinschaft für Waffenbesitz“ wurde gegründet. Ziel ist die verbandsunabhängige Vereinigung aller vom Waffengesetz betroffenen Bürger, um weitere, unsinnige Verschärfungen des Waffengesetzes zu verhindern. Dies soll erreicht werden durch:
- Einheitliche Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber der Politik
- Wahrung der Interessen aller Waffenbesitzer, unabhängig von Vereinigungen und Verbänden
- Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von privatem Waffenbesitz durch seriöse Aufklärung und Berichterstattung
Unter folgender Web-Adresse kann man sich umfassender über die Ziele von und die Menschen hinter Pro Legal informieren:
Wie heisst denn auf Jägerlatein die Hirschkuh…
… solche oder ähnliche Fragen habe ich tatsächlich schon manchmal gestellt bekommen.
Eine interessante Website, die klarstellt, dass Jägerlatein etwas anderes ist als Jägersprache und die die wichtigsten Begriffe der Jägersprache mit ihrer Bedeutung auflistet, findet sich hinter diesem Link.
Dort kann man z.B. nachschlagen, dass die Antwort auf die eigentlich gemeinte Frage, wie in der Jägersprache die Hirschkuh heißt, lautet: Tier (je nach Alter Schmaltier oder Alttier).
Bewegungsjagd in Mecklenburg-Vorpommern
An diesem Wochenende war ich auf einer Ansitzdrückjagd in Mecklenburg-Vorpommern eingeladen. Ich saß auf einer etwa 50 Meter breiten Schneise auf einem offenen Hochsitz. Der Stand sah vielversprechend aus. Leider war dann im Verlauf der Jagd wenig los an meinem Sitz. Bei mir kamen nur ein Rehbock, ein Hund, ein Hase und ein Treiber, allesamt Kreaturen, die nicht gerne auf der Strecke gesehen werden.
So blieb der Lauf meiner .30-06 kalt und ich Schneider.
Die Rehe konnte ich von meinem Hochsitz aus draußen im Feld (außerhalb der Reviergrenze) beobachten, wie sie sich von der Knallerei im Wald in sicherem Abstand hielten. So hätte ich es auch gemacht, schlaue Rehe!
Es lagen insgesamt 32 Stück Wild: ein Damtier, 16 Sauen, 14 Rehe und ein Fuchs.
Erste Drückjagd des Jagdjahres
Ich war neulich auf meiner ersten Drückjagd der Saison beim Forst Brandenburg. Leider ohne Erfolg. Dabei wollte ich doch meine Browning Bar Long Trac gerne mal einsetzen, die zwar immer noch kein Drückjagdglas hat, sondern immer noch das alte Swarovski 1,5-6×42, aber die ich inzwischen auf das 8g KJG in .30-06 eingeschossen habe.
Es lagen überhaupt nur fünf Stück Wild auf der Strecke, zwar ein Hirsch (ungerader Zehner), aber nur eine Sau und drei Stück Rehwild. Für 50 Schützen nicht gerade berauschend viel.
Ein Rudel Rotwild von etwa zwölf Stück kam zwar auch bei mir, aber auf 100 Meter Entfernung kann man in dem Stangenholz schon lange nicht mehr auf bewegte Ziele schiessen, weil sich die Bäume so hintereinader verschieben, dass kaum noch Lücken vorhanden sind. Zwar wurden ein paar schmale Schussschneisen geschlagen, aber das Wild überfällt diese Schneisen so schnell, dass an schiessen nicht zu denken ist.
Überhaupt ist man nach ein paar Stunden auf dem Hochsitz kurz davor, von den eintönigen Kiefernbeständen Depressionen zu bekommen! Da lob ich mir doch einen ausgewogenen Mischwald!
Auferlegung eines Schießnachweises unzulässig
Mit einer Normenkontrollklage hat sich ein Jäger in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich gegen die Auferlegung des Schießnachweises gewehrt.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit am 21.10.2009 verkündeten Urteil das in § 3 Absatz 1 Nr. 7 der Jagdzeitenverordnung M-V für den Fall angeordnete Verbot der Jagdausübung, dass ein Jäger nach Ablegung der Jägerprüfung seine Schießfertigkeit nicht über einen bestimmten Zeitraum aufrechterhält und dies nachweist, für unwirksam erklärt.
In der mündlichen Verhandlung am 14. Oktober 2009 hatte das Gericht zunächst deutlich gemacht, dass die Begründung für die Einführung eines entsprechenden Jagdverbots mit Verordnung vom 14. November 2008, nämlich die Vermeidung von Jagdunfällen, nachvollziehbar und sinnvoll sei. Voraussetzung für die Wirksamkeit der angegriffenen Verordnung sei jedoch, dass das zuständige Ministerium für den Erlass solcher Vorschriften auch hinreichend ermächtigt sei.
Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass weder das Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) noch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) eine Grundlage enthalten, ein solches Jagdverbot im Wege einer Verordnung zu erlassen. Die landes- und bundesrechtlichen Vorschriften stellten eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage nur für sachlich begründete Jagdverbote dar. Demgegenüber knüpfe das mit dem Normenkontrollantrag angegriffene Jagdverbot an subjektive Voraussetzungen in der Person des Jägers an, weil es an den Verstoß gegen die dem Jäger auferlegten Erhaltungspflicht seiner Schießfertigkeit anknüpft. Der Erlass solcher subjektiven Verbote seien von der Verordnungsermächtigung des § 22 Abs. 4 LJagdG M-V in Verbindung mit § 19 Abs. 2 BJagdG nicht erfasst.
Beste Böcke 2009
Nachdem die Bockjagd 2009 jetzt vorbei ist, hab ich hier noch mal meine drei besten Böcke dieses Jahres auf Gehörnbretter aufgesetzt fotografiert.
Hier erstmal alle drei zusammen:
Dann noch mal einzeln von links nach rechts, zunächst also der ungerade Sechser, der zu meiner morgendlichen Beute im Juli wurde:
Dann der Sechser aus dem Beitrag Das fängt ja gut an! zur Blattzeit:
Und last but not least der Achter aus dem Mai:
Bei “nur” elf Böcken insgesamt, die ich dieses Jahr geschossen habe, ist das doch eine beachtliche Ausbeute an kapitalen Trophäen!
Elchbulle “Knutschi” ist tot
Der seit Wochen in Nordhessen herumwandernde Elch “Knutschi” ist tot. Pilzsammler hätten den toten Bullen im Reinhardswald bei Kassel entdeckt, teilte das hessische Umweltministerium mit. Die Todesursache ist noch unklar. Allerdings wurde eine umfassende Untersuchung angekündigt. weiterlesen
Nachtrag
Spekulationen um Tod von Elch “Knutschi”
Warum musste “Knutschi” sterben? Kurz nach dem Tod des Elchs ranken sich wilde Spekulationen um die Ursache. Ein Wildbiologe vermutet Stress bei der Einfangaktion, ein Forstamtsmitarbeiter spricht von einer Verletzung. Eine Obduktion soll in der nächsten Woche Klarheit bringen. weiterlesen
