Archiv für June, 2009

Deutschlands Jäger streiten über die Verschärfung des Waffenrechts.

Monday, June 29, 2009
geschrieben von magnus

Deutschlands Jäger streiten über die Verschärfung des Waffenrechts. Während der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) den Beschluss der Bundesregierung für strengere Regeln im Umgang mit Waffen hinnehmen will, spricht der Bayerische Landesjagdverband (BJV) von einem klaren verfassungsrechtlichen Verstoß. Nach dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten dürfe nicht nur über das Waffenrecht geredet werden, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert am Donnerstag vor Beginn des Bundesjägertages in Berchtesgaden. Notwendig sei auch eine gesellschaftspolitische Debatte über die Ursachen derartiger Amokläufe, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Bundeslandwirtschaftsminister.

Das verschärfte Waffenrecht soll noch vor der Sommerpause des Bundestages Gesetz werden. Der bayerische Jagdpräsident Jürgen Vocke erklärte: „Die im neuen Entwurf vorgesehenen Änderungen unterhöhlen unter dem Deckmäntelchen einer vermeintlich gesteigerten Sicherheit die Grundrechte aller Deutschen.“ Er verwies auf ein vom BJV in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten. „Wer hier jetzt nicht protestiert, setzt einen der Grundpfeiler unserer Demokratie aufs Spiel“, so Vocke.

Der DJV vertritt als Dachorganisation der 16 Landesjagdverbände die Interessen von fast 300 000 deutschen Jägern. Zum Bundesjägertag aus Anlass des 60-jährigen Verbandsbestehens kommen über 600 Delegierte nach Berchtesgaden. Der bayerische Landesjagdverband droht im Streit über das Waffenrecht mit dem Austritt aus dem Bundesverband.

Quelle: dpa

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Bundeskriminalamt nicht berechtigt ist, Lampensets, die als Jagdlampen angeboten werden, durch Bescheid als verbotene Waffen einzustufen.

Die Firma der Klägerin verkauft Ausrüstungsgegenstände für den Freizeit- und Outdoorbereich und bot u.a. als “Jagdlampen” bezeichnete Lampensets an, die aus einer Lampe, einem Kabelschalter und einer Universalhalterung bestanden. Auf Initiative des Bayerischen Landeskriminalamts erließ das Bundeskriminalamt einen auf § 2 Abs. 5 des Waffengesetzes gestützten Feststellungsbescheid, wonach “Lampensets, die als Jagdlampen angeboten werden”, zu den nach dem Waffengesetz verbotenen Waffen zählen. Zur Begründung verwies es auf die Anlage 2 zum Waffengesetz, in der “für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, z.B. Zielscheinwerfer” als verbotene Waffen bezeichnet sind. Der nicht an einen bestimmten Adressaten gerichtete Bescheid wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den angefochtenen Bescheid als zu unbestimmt aufgehoben; denn das gleiche Lampenset könne statt als Jagdlampe auch in einem Fotomagazin als Kamerazubehör angeboten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sprungrevision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Der angefochtene Feststellungsbescheid konnte keinen Bestand haben, weil das Bundeskriminalamt seine gesetzliche Konkretisierungsbefugnis für verbotene Waffen überspannt hat. Ein allgemeinverbindlicher Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts gemäß § 2 Abs. 5 des Waffengesetzes kann zur Regelung konkret-gegenstandsbezogener Sachverhalte ergehen, wie sie sich aus den meisten tatbestandlichen Umschreibungen in der Anlage 2 zum Waffengesetz ergeben. Dies ist anders in Fällen, in denen sich die Verbotseigenschaft nicht aus dem jeweiligen Gegenstand selbst, sondern erst aus seinem vom Verwender bestimmten Zweck, d.h. einer mit ihm verbundenen subjektiven Verwendungsabsicht ergibt. Solche Fälle, zu denen der vorliegende Fall gehört, lassen sich nicht durch eine adressatlose Allgemeinverfügung des Bundeskriminalamts regeln, weil sie typischerweise durch die personenabhängigen Umstände des jeweiligen Einzelfalls geprägt werden. Geeignetes Regelungsinstrument zur Durchsetzung der waffenrechtlichen Verbote ist insoweit der Erlass von Ordnungsverfügungen durch die Landesbehörden, die diese nach Würdigung des Einzelfalls an die den Verboten zuwiderhandelnden Personen richten.

BVerwG 6 C 21.08 – Urteil vom 24. Juni 2009

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Waffenrecht wird noch strenger

Thursday, June 18, 2009
geschrieben von magnus

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Bundesregierung als Reaktion auf den Amoklauf eines Schülers im baden-württembergischen Winnenden erarbeitet hatte.

Inhalte des Gesetzes sind unter anderem:

- Die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre anheben.

- Kontrollieren, ob Waffen und Munition sicher aufbewahrt werden. Unter anderem sollen Behörden die sichere Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen prüfen können – auch ohne einen Verdacht.

- Bestimmungen für die Aufbewahrung und Sicherung von Waffen an den Stand der Technik anpassen. Das wird zu zusätzlichen Anforderungen führen: Das Bundesinnenministerium erhält die Ermächtigung, dazu Verordnungen zu erlassen. So kann in Zukunft beispielsweise eine Aufbewahrung mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen geregelt werden.

- Bis 2012 alle Waffen in Deutschland in einem einzigen zentralen elektronischen Register erfassen.

Der Bundesrat muss dem Gesetz nun noch zustimmen.

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Elf Waffen aus Ordnungsamt gestohlen

Monday, June 15, 2009
geschrieben von magnus

Waffen müssen sicher aufbewahrt werden. Ordnungsämter werden dies demnächst vermutlich kontrollieren. Dass nun ausgerechnet aus dem Tresor eines Ordnungsamtes elf scharfe Waffen entwendet wurden, dürften einige Jäger als Zeichen sehen.

Wie erst jetzt bekannt wurde, stahlen derzeit noch unbekannte Täter bereits in der Nacht zum 12. Juni aus dem Rathaus von Crailsheim in Baden Württemberg insgesamt elf Kurzwaffen, inklusive der passenden Munition. Die Waffen gehören zu denjenigen, die in den vergangenen Wochen freiwillig abgegeben worden waren. Nach dem Amoklauf von Winnenden hatten mehrere Landratsämter zur Rückgabe von Waffen aufgerufen. Offensichtlich hatten Mitarbeiter danach versäumt, das Zahlenschloss zum Tresorraum des Rathauses zu verdrehen, wodurch der Raum über Nacht offen blieb.
Den Schlüssel für den Tresor, der sich im Tresorraum befand, entdeckten die Täter in einem der benachbarten Büros. In das Rathaus gelangten die Unbekannten durch ein aufgehebeltes Fenster.
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