Archiv für die Kategorie ‘News’
Sauer ruft Selbstladebüchse S303 zurück
Die Probleme mit der Sauer S303 hören nicht auf. Die Sauer Jagdwaffen GmbH gibt auf ihrer Internetseite bekannt, dass bei 1.454 Sauer Selbstladebüchsen des Models S303 die Schlagbolzen ausgetauscht werden müssen.
Betroffen sind nur Schlagbolzen, die seit Mai 2009 verbaut worden sind. Der Austausch des Schlagbolzens ist kostenlos und kann beim Büchsenmacher vor Ort vorgenommen werden. Nähere Informationen zur Rückrufaktion finden sich hier.
pro legal – Interessengemeinschaft für Waffenbesitz
Eine neue Lobbyorganisation „pro legal – Interessengemeinschaft für Waffenbesitz“ wurde gegründet. Ziel ist die verbandsunabhängige Vereinigung aller vom Waffengesetz betroffenen Bürger, um weitere, unsinnige Verschärfungen des Waffengesetzes zu verhindern. Dies soll erreicht werden durch:
- Einheitliche Vertretung der gemeinsamen Interessen gegenüber der Politik
- Wahrung der Interessen aller Waffenbesitzer, unabhängig von Vereinigungen und Verbänden
- Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von privatem Waffenbesitz durch seriöse Aufklärung und Berichterstattung
Unter folgender Web-Adresse kann man sich umfassender über die Ziele von und die Menschen hinter Pro Legal informieren:
Auferlegung eines Schießnachweises unzulässig
Mit einer Normenkontrollklage hat sich ein Jäger in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich gegen die Auferlegung des Schießnachweises gewehrt.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit am 21.10.2009 verkündeten Urteil das in § 3 Absatz 1 Nr. 7 der Jagdzeitenverordnung M-V für den Fall angeordnete Verbot der Jagdausübung, dass ein Jäger nach Ablegung der Jägerprüfung seine Schießfertigkeit nicht über einen bestimmten Zeitraum aufrechterhält und dies nachweist, für unwirksam erklärt.
In der mündlichen Verhandlung am 14. Oktober 2009 hatte das Gericht zunächst deutlich gemacht, dass die Begründung für die Einführung eines entsprechenden Jagdverbots mit Verordnung vom 14. November 2008, nämlich die Vermeidung von Jagdunfällen, nachvollziehbar und sinnvoll sei. Voraussetzung für die Wirksamkeit der angegriffenen Verordnung sei jedoch, dass das zuständige Ministerium für den Erlass solcher Vorschriften auch hinreichend ermächtigt sei.
Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass weder das Jagdgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) noch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) eine Grundlage enthalten, ein solches Jagdverbot im Wege einer Verordnung zu erlassen. Die landes- und bundesrechtlichen Vorschriften stellten eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage nur für sachlich begründete Jagdverbote dar. Demgegenüber knüpfe das mit dem Normenkontrollantrag angegriffene Jagdverbot an subjektive Voraussetzungen in der Person des Jägers an, weil es an den Verstoß gegen die dem Jäger auferlegten Erhaltungspflicht seiner Schießfertigkeit anknüpft. Der Erlass solcher subjektiven Verbote seien von der Verordnungsermächtigung des § 22 Abs. 4 LJagdG M-V in Verbindung mit § 19 Abs. 2 BJagdG nicht erfasst.
Elchbulle “Knutschi” ist tot
Der seit Wochen in Nordhessen herumwandernde Elch “Knutschi” ist tot. Pilzsammler hätten den toten Bullen im Reinhardswald bei Kassel entdeckt, teilte das hessische Umweltministerium mit. Die Todesursache ist noch unklar. Allerdings wurde eine umfassende Untersuchung angekündigt. weiterlesen
Nachtrag
Spekulationen um Tod von Elch “Knutschi”
Warum musste “Knutschi” sterben? Kurz nach dem Tod des Elchs ranken sich wilde Spekulationen um die Ursache. Ein Wildbiologe vermutet Stress bei der Einfangaktion, ein Forstamtsmitarbeiter spricht von einer Verletzung. Eine Obduktion soll in der nächsten Woche Klarheit bringen. weiterlesen
Erkenntnisse der diesjährigen Bockjagdwoche zur Blattzeit
Mein Fazit der Bockjagdwoche in Mecklenburg:
1. Ich war wieder sehr erfolgreich, sechs Böcke und einen Frischling bei zehn Ansitzen.
2. Das Geco 10,7g Teilmantelgeschoss im Kaliber 7×64 ist für die Jagd zu weich, es zerplatzt zu stark und reißt unnötig große Löcher.
3. Ich bin bei meinen Ansitzen abends deutlich erfolgreicher als morgens, obwohl ich jeweils gleich häufig ansitze. Dies bestätigt auch mein Jagdtagebuch. In der vergangenen Woche war ich nur an einem Morgen erfolgreich, aber bei jedem Abendansitz.
Über die letzen sechs Jahre gesehen (seit dem führe ich ein elektronisches Jagdtagebuch), habe ich 69 Prozent des von mir bei Ansitz oder Pirsch erlegten Schalenwildes am Abend geschossen und nur 31 Prozent am Morgen. Dieses Phänomen gilt es noch zu ergründen.
4. Es war zu früh für Blattaktivitäten, erst zum Ende der Woche ging die Blattzeit langsam los. An sich nicht erstaunlich, letztes Jahr war aber zur gleichen Zeit schon deutlich mehr los in Sachen Blattzeit.
5. Klappmesser (zumindest alle von mir getesteten) sind dem jagdlichen Dauereinsatz nicht gewachsen. Siehe hier.
6. Die Böcke sind sehr stark dieses Jahr. Wie ich auch schon in anderen Revieren gesehen habe, scheinen die Böcke vergleichsweise kapital zu sein dieses Jahr. In anderen Jahren habe ich nur kleine, dünnstangige Böcke mit geringer Perlung gesehen und geschossen, dieses Jahr schon drei kapitale Böcke erlegt und auch die übrigen waren eher stärkere Böcke, kaum kleine “Krauter”.
Ich bin dann mal weg
Waffendiebstahl aus Ordnungsamt hat Nachspiel
Wie die DJZ berichtet, hat der Waffendiebstahl aus dem Ordnungsamt in Crailsheim noch ein juristisches Nachspiel.
Gegen den zurückgetretenen Oberbürgermeister Andreas Raab und weitere Mitarbeiter der Kreisverwaltung wurden etliche Strafanzeigen erstattet, da aus dem Rathaus des baden-württembergischen Ortes insgesamt elf Pistolen samt dazugehöriger Munition gestohlen wurden.
Bundesrat stimmt verschärftem Waffenrecht zu
Das als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden verschärfte Waffenrecht kann in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte der Gesetzesänderung zu.
Kritiker halten die Verschärfungen für unzureichend und in einer Entschließung forderten die Länder, das sportliche Schießen mit großkalibrigen Waffen zu überprüfen.
Ein ursprünglich von der SPD vorgesehenes Verbot war im Lauf der Gesetzesberatungen entfallen, die von einem erheblichen Druck der Waffenlobby begleitet wurden.
Um das neue Waffenrecht noch vor der Sommerpause beschließen zu können, waren die neuen Bestimmungen an eine Änderungen des Sprengstoffgesetzes angehängt worden.
Inhalt der Neuregelungen:
- Nach dem neuen Recht müssen Waffenbesitzer in Deutschland künftig mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen.
- Zudem drohen ihnen härtere Strafen als bisher, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren.
- Für Besitzer von illegalen Waffen wird eine bis Jahresende befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie ihre Waffen zurückgeben können, ohne eine Strafe befürchten zu müssen.
- Zudem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Derzeit gibt es rund 570 Waffenerlaubnisbehörden in Deutschland.
- Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, steigt von 14 auf 18 Jahre.
Ferner wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Verordnung zusätzliche technische Sicherungssysteme für Waffen und Munition vorzuschreiben.
Das ursprüngliche geplante Verbot des Paintball-Spiels, bei dem sich Erwachsene mit Farbkugeln beschießen, war aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden.
In einer Entschließung fordert der Bundesrat, IPSC-Schießen zu verbieten. Sportordnungen, die dies erlaubten, sollten widerrufen werden.
Quelle: dpa
Deutschlands Jäger streiten über die Verschärfung des Waffenrechts.
Deutschlands Jäger streiten über die Verschärfung des Waffenrechts. Während der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) den Beschluss der Bundesregierung für strengere Regeln im Umgang mit Waffen hinnehmen will, spricht der Bayerische Landesjagdverband (BJV) von einem klaren verfassungsrechtlichen Verstoß. Nach dem Amoklauf von Winnenden mit 16 Toten dürfe nicht nur über das Waffenrecht geredet werden, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert am Donnerstag vor Beginn des Bundesjägertages in Berchtesgaden. Notwendig sei auch eine gesellschaftspolitische Debatte über die Ursachen derartiger Amokläufe, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Bundeslandwirtschaftsminister.
Das verschärfte Waffenrecht soll noch vor der Sommerpause des Bundestages Gesetz werden. Der bayerische Jagdpräsident Jürgen Vocke erklärte: „Die im neuen Entwurf vorgesehenen Änderungen unterhöhlen unter dem Deckmäntelchen einer vermeintlich gesteigerten Sicherheit die Grundrechte aller Deutschen.“ Er verwies auf ein vom BJV in Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten. „Wer hier jetzt nicht protestiert, setzt einen der Grundpfeiler unserer Demokratie aufs Spiel“, so Vocke.
Der DJV vertritt als Dachorganisation der 16 Landesjagdverbände die Interessen von fast 300 000 deutschen Jägern. Zum Bundesjägertag aus Anlass des 60-jährigen Verbandsbestehens kommen über 600 Delegierte nach Berchtesgaden. Der bayerische Landesjagdverband droht im Streit über das Waffenrecht mit dem Austritt aus dem Bundesverband.
Quelle: dpa
Keine Berechtigung des BKA zur Einstufung von Lampensets als verbotene Waffen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass das Bundeskriminalamt nicht berechtigt ist, Lampensets, die als Jagdlampen angeboten werden, durch Bescheid als verbotene Waffen einzustufen.
Die Firma der Klägerin verkauft Ausrüstungsgegenstände für den Freizeit- und Outdoorbereich und bot u.a. als “Jagdlampen” bezeichnete Lampensets an, die aus einer Lampe, einem Kabelschalter und einer Universalhalterung bestanden. Auf Initiative des Bayerischen Landeskriminalamts erließ das Bundeskriminalamt einen auf § 2 Abs. 5 des Waffengesetzes gestützten Feststellungsbescheid, wonach “Lampensets, die als Jagdlampen angeboten werden”, zu den nach dem Waffengesetz verbotenen Waffen zählen. Zur Begründung verwies es auf die Anlage 2 zum Waffengesetz, in der “für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, z.B. Zielscheinwerfer” als verbotene Waffen bezeichnet sind. Der nicht an einen bestimmten Adressaten gerichtete Bescheid wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den angefochtenen Bescheid als zu unbestimmt aufgehoben; denn das gleiche Lampenset könne statt als Jagdlampe auch in einem Fotomagazin als Kamerazubehör angeboten werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sprungrevision der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Der angefochtene Feststellungsbescheid konnte keinen Bestand haben, weil das Bundeskriminalamt seine gesetzliche Konkretisierungsbefugnis für verbotene Waffen überspannt hat. Ein allgemeinverbindlicher Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts gemäß § 2 Abs. 5 des Waffengesetzes kann zur Regelung konkret-gegenstandsbezogener Sachverhalte ergehen, wie sie sich aus den meisten tatbestandlichen Umschreibungen in der Anlage 2 zum Waffengesetz ergeben. Dies ist anders in Fällen, in denen sich die Verbotseigenschaft nicht aus dem jeweiligen Gegenstand selbst, sondern erst aus seinem vom Verwender bestimmten Zweck, d.h. einer mit ihm verbundenen subjektiven Verwendungsabsicht ergibt. Solche Fälle, zu denen der vorliegende Fall gehört, lassen sich nicht durch eine adressatlose Allgemeinverfügung des Bundeskriminalamts regeln, weil sie typischerweise durch die personenabhängigen Umstände des jeweiligen Einzelfalls geprägt werden. Geeignetes Regelungsinstrument zur Durchsetzung der waffenrechtlichen Verbote ist insoweit der Erlass von Ordnungsverfügungen durch die Landesbehörden, die diese nach Würdigung des Einzelfalls an die den Verboten zuwiderhandelnden Personen richten.
BVerwG 6 C 21.08 – Urteil vom 24. Juni 2009
