Bundesrat stimmt verschärftem Waffenrecht zu
Das als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden verschärfte Waffenrecht kann in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte der Gesetzesänderung zu.
Kritiker halten die Verschärfungen für unzureichend und in einer Entschließung forderten die Länder, das sportliche Schießen mit großkalibrigen Waffen zu überprüfen.
Ein ursprünglich von der SPD vorgesehenes Verbot war im Lauf der Gesetzesberatungen entfallen, die von einem erheblichen Druck der Waffenlobby begleitet wurden.
Um das neue Waffenrecht noch vor der Sommerpause beschließen zu können, waren die neuen Bestimmungen an eine Änderungen des Sprengstoffgesetzes angehängt worden.
Inhalt der Neuregelungen:
- Nach dem neuen Recht müssen Waffenbesitzer in Deutschland künftig mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen.
- Zudem drohen ihnen härtere Strafen als bisher, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren.
- Für Besitzer von illegalen Waffen wird eine bis Jahresende befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie ihre Waffen zurückgeben können, ohne eine Strafe befürchten zu müssen.
- Zudem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Derzeit gibt es rund 570 Waffenerlaubnisbehörden in Deutschland.
- Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, steigt von 14 auf 18 Jahre.
Ferner wird das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Verordnung zusätzliche technische Sicherungssysteme für Waffen und Munition vorzuschreiben.
Das ursprüngliche geplante Verbot des Paintball-Spiels, bei dem sich Erwachsene mit Farbkugeln beschießen, war aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden.
In einer Entschließung fordert der Bundesrat, IPSC-Schießen zu verbieten. Sportordnungen, die dies erlaubten, sollten widerrufen werden.
Quelle: dpa
