Waffenrecht wird noch strenger
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Bundesregierung als Reaktion auf den Amoklauf eines Schülers im baden-württembergischen Winnenden erarbeitet hatte.
Inhalte des Gesetzes sind unter anderem:
- Die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre anheben.
- Kontrollieren, ob Waffen und Munition sicher aufbewahrt werden. Unter anderem sollen Behörden die sichere Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen prüfen können – auch ohne einen Verdacht.
- Bestimmungen für die Aufbewahrung und Sicherung von Waffen an den Stand der Technik anpassen. Das wird zu zusätzlichen Anforderungen führen: Das Bundesinnenministerium erhält die Ermächtigung, dazu Verordnungen zu erlassen. So kann in Zukunft beispielsweise eine Aufbewahrung mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen geregelt werden.
- Bis 2012 alle Waffen in Deutschland in einem einzigen zentralen elektronischen Register erfassen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz nun noch zustimmen.

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